Aufnahmeverfahren / Eingangsbereich

Die dreiflüsse-werkstätten Passau nehmen als Einrichtung der beruflichen Rehabilitation erwachsene Menschen mit einer Behinderung aus ihrem Einzugsgebiet auf. Dabei stehen die Werkstätten allen Menschen mit Behinderung unabhängig von Ursache, Art oder Schwere der Behinderung offen.

 

Was ist für eine Aufnahme in die Werkstatt für behinderte Menschen wichtig?

 

  • eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist wegen Art oder Schwere einer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder möglich
  • über die Aufnahme muss vom Fachausschuss (Vertreter des überörtlichen Sozialhilfeträgers, der Agentur für Arbeit, der Werkstatt für behinderte Menschen sowie ggf. weitere Leistungsträger) positiv entschieden sein
  • die Maßnahmekosten für den Rehabilitationsplatz müssen von einem Leistungsträger zugesichert sein und übernommen werden.

 

Nicht aufgenommen werden können Personen, bei denen ein außerordentliches Pflegebedürfnis oder eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung bestehen. Außerdem auch Personen, die ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung auch nach einer erfolgten Förderung im Berufsbildungsbereich nicht erbringen können.

 

Im Eingangsverfahren wird geprüft, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Eingliederung des behinderten Menschen in das Arbeitsleben ist.
Das Eingangsverfahren dauert in der Regel 3 Monate.

 

Kontakt:

Georg Täuber

Leiter Sozialpädagogischer Dienst

Tel.: 0049 (0) 851/94963-16

georg.taeuber(at)dfw-pa.de